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AGB

1. Allgemeines 

Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, die Firma eventure - als eventure benannt, ohne dass dies die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen präjudiziert. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und eventure abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs von eventure gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur so weit gültig, wie eventure sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Individualvereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

2. Angebot und Vertragsschluss 

Die Angebote von eventure sind freibleibend außer es ist im Angebot anders vermerkt. Der Vertrag wird mit Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung, der Unterzeichnung unseres Angebots oder mit der Beauftragung per E-Mail wirksam. Mündliche oder telefonische Zusagen und Vereinbarungen sind von eventure schriftlich zu bestätigen und erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. 

 

3. Leistungsumfang

Zu den Leistungen von eventure zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand der Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die den Leistungen zugrunde liegenden Personenzahlen müssen verbindlich und schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Die in vorstehender Mitteilung gemachte Angabe über die Teilnehmerzahl ist als selbstständiges Garantieversprechen des Auftraggebers zu verstehen und für beide Seiten verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf Grundlage dieser Angaben erstellte Rechnung von eventure auszugleichen, wobei eventure bei einer Unterschreitung der ursprünglich angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 10 % berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung pro Teilnehmer angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Überschreitung der angegebenen Teilnehmer wird auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Um die Sicherheit und die Qualität des Service zu gewährleisten, sind Erhöhungen der ursprünglich angegebenen Teilnehmerzahl nur mit Zustimmung von eventure zulässig und auch nur dann, wenn die jeweilige Location für eine derartig erhöhte Teilnehmerzahl zugelassen und geeignet ist.

Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von eventure angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke werden von eventure lediglich für den Berechtigten zur Verfügung gestellt. Sie müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt und abholfertig bereitgestellt und an eventure zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, berechnen wir den Zeitaufwand für Aufräumen, Verpacken und Reinigen mit 30,00 € pro Stunde/Person. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden und das Abhandenkommen von Mietgegenständen unabhängig davon, ob sie durch Mitarbeiter, Kunden, Gäste, Servicekräfte oder sonstiges Personal verursacht wurden. 

Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse /Gebinde/VPEs weder angebrochen noch beschädigt sind. 

 

4. Leistungshindernisse, Lieferzeit, höhere Gewalt

Die in der jeweiligen gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. 

Sollte eventure aufgrund eigenen Verschuldens oder durch das Nichterscheinen des gebuchten DJs die vereinbarte Dienstleistung nicht erbringen können, verpflichtet sich eventure, den vollständigen bereits geleisteten Betrag zu erstatten. Darüber hinaus wird eventure sich nach besten Kräften bemühen, kurzfristig gleichwertigen Ersatz bereitzustellen, kann dies jedoch nicht garantieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen für entgangene Umsätze, entgangene Feierlichkeiten oder anderweitige Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von eventure zuzurechnen sind, befreien eventure für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung – ggf. vorübergehend – unmöglich geworden ist. Im Falle der Befreiung sind eventure und der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Auftrag schon teilweise ausgeführt ist. Tritt eine der Vertragsparteien zurück, so sind eventure die Kosten zu erstatten, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich halten durfte.

Treten von eventure oder ihren Lieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe u.ä. die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so ist eventure berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

Der Auftraggeber kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und eventure erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können. 

Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrund zu erklären. Eventure hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die eventure im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

 

5. Rücktritt, Stornierungen

Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag durch schriftliche Anzeige zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei eventure. 

Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann eventure angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seiner Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt, kann eventure unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktritts­gebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:

  • bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des vereinbarten Honorars

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Honorars

  • unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Honorars

Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. MwSt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Auftraggeber bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von eventure in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Der Nachweis eines höheren Schadens durch eventure bleibt davon unberührt.

Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen von eventure ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird eventure nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz verlangen.

 

6. Absage der Veranstaltung durch behördliche Anordnung oder Verbot

Veranstaltungen, die nach Auffassung beider Vertragsparteien so konzipiert sind, dass sie ausschließlich in Form einer LIVE-Veranstaltung funktionieren oder Sinn machen, können vom Auftraggeber abgesagt werden, wenn gesetzliche Verbote oder eine behördliche Anordnung die Veranstaltung untersagen.

Eventure wird bei Eintritt einer derartigen Situation alle Maßnahmen dafür treffen, dass dem Auftraggeber keine unnötigen weiteren Kosten entstehen und etwaig eingebundene Drittunternehmen unverzüglich informieren.

In diesem Fall muss der Auftraggeber lediglich die Kosten tragen, die bei eventure bis zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallen sind (z.B. Planungs-, Stornokosten, u.ä.).

 

7. Kontaktschutz, Loyalität 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein Aktionspersonal, welches im Rahmen der Zusammenarbeit mit eventure eingesetzt wird, im Laufe der folgenden 12 Monate nach der Veranstaltung ohne Einschaltung von eventure direkt oder mittelbar, z.B. über Dritte, zu beauftragen. 

 

8. Abrechnungsmodus, Zahlung, Projektfortschritt, Verzug

Das vereinbarte Honorar ist zwischen den Parteien nach Projektfortschritt vereinbart:

  • 25% des ausgewiesenen Endpreises als Akontozahlung für Konzeption, Planung, Arbeiten, Leistungen im Vorfeld sowie Akontozahlungen an Locations, Künstler, Dienstleister direkt nach Vertragsunterzeichnung

  • 25% des ausgewiesenen Endpreises spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Zahlungseingang)

 

Sollten die Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin eingegangen sein, behält sich eventure vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung zu stornieren.

Eventure behält es sich vor, mit Veranstaltungsende eine weitere Abschlagrechnung in Höhe von 25% zu stellen, die bei Rechnungseingang fällig wird. Ansonsten gilt:

  • 50% des ausgewiesenen Endpreises sowie nach Vertragsunterzeichnung vom Auftraggeber beauftragte Zusatzleistungen sofort fällig mit Eingang der Endabrechnung. 

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Unsere Dienstleistung wird in Deutschland erbracht, daher sind wir verpflichtet, die MwSt. in Deutschland abzuführen. 

 

9. Beanstandungen, Mängel, Haftungsausschluss 

Beanstandungen in Bezug auf nicht vertragsgemäße Lieferung (Fehlmengen, Falschartikel) sind am Ort der Übergabe sofort dem Lieferanten zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Ansonsten gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Trifft der Lieferant zum vereinbarten Lieferzeitpunkt keinen Mitarbeiter des Auftraggebers an, so gilt die Lieferung ebenfalls als unbeanstandet angenommen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Beanstandungen in Bezug auf den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgutes sind innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme vorzunehmen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber, soweit gesetzlich nicht anderweitig geregelt (z.B. § 377 HGB), keine Ansprüche eventure gegenüber aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen mehr, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme der folgenden Regelung. Auf Schadensersatz haftet eventure – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet eventure, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von eventure jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden eventure nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit eventure einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

10. Gefahrübergang 

Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Mit Übernahme der Lieferungen bzw. Sach- und Dienstleistungen dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Bei Totalschaden oder Verlust hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert (Neupreis) zu ersetzen.

 

11. Zugesicherte Eigenschaften 

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Leistungen können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherte Eigenschaft von eventure in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers. 

 

12. Verschwiegenheit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten, die ihnen anvertraut oder die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

Eventure ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der uns selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO verarbeitet werden. Eventure verweist auf ihre Datenschutzrichtlinien.

Diese finden Sie unter https://www.eventure-live.de/datenschutz

 

 

13. Schriftform 

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt Textform (z.B. E-Mail). 

 

14. Teilwirksamkeit 

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der obigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

15. Gerichtsstand 

Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Ahaus. 

 

16. Anwendbares Recht 

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Stand Februar 2025

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